Zum Inhalt springen

Kraftwerk vs. Moses Pelham Sample-Streit wird Europäischem Gerichtshof vorgelegt

Das Verfahren über ein zwei Sekunden langes Kraftwerk-Sample, das Moses Pelham vor 20 Jahren verwendete, wird noch länger dauern: Der Bundesgerichtshof will Fragen auf europäischer Ebene klären lassen.
Moses Pelham

Moses Pelham

Foto: Uli Deck/ dpa

Im langen Streit zwischen dem Komponisten und Produzenten Moses Pelham und den Elektropop-Pionieren Kraftwerk um einen Beat von zwei Sekunden hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag das Verfahren ausgesetzt. Zunächst soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) sich zu darin berührten Urherberrechtsfragen äußern. Damit geht der Fall erst einmal nach Luxemburg, ehe ihn Karlsruhe mit einem abschließenden Urteil entscheiden könnte.

Gestritten wird um einen Rhythmus aus dem Kraftwerk-Titel "Metall auf Metall" von 1977. Pelham hatte die Sequenz 1997 ohne Erlaubnis kopiert und in Endlosschleife unter den Song "Nur mir" mit der Rapperin Sabrina Setlur gelegt. Die Frage ist, ob er sich auf die Kunstfreiheit berufen kann.

Ein Verbot des Setlur-Songs hatte zuletzt das Bundesverfassungsgericht gekippt. Deshalb musste sich der BGH nun noch einmal neu entscheiden. Weil das Sampling in Rap und Hip-Hop heute ein gängiges Stilmittel ist, hat der Streit grundsätzliche Bedeutung für die Musikbranche.

Der BGH zweifelt jetzt allerdings an, ob die Verfassungsrichter in der Sache überhaupt etwas zu sagen haben. Nach Auffassung des Senats sind die relevanten Vorschriften in der EU komplett vereinheitlicht. Gibt es keine nationalen Spielräume mehr, prüfen die deutschen Gerichte und der EuGH nur, ob möglicherweise EU-Grundrechte verletzt sind.

Kraftwerk-Gründer Ralf Hütter hatte seine Position zuletzt gegenüber SPIEGEL ONLINE bekräftigt: "Es ist absurd. Klänge, die wir erarbeitet haben, das ist wie ein Garten. In unserem Garten kann man nicht einfach die Blumen rausreißen und woanders weiterzüchten." Er setze sich dafür ein, "dass nicht nur komplette Melodien, sondern auch klangliche Strukturen als Werk gelten." Unter Künstlern geböte der Respekt, vor der Verwendung eines Samples den Urheber um Erlaubnis zu fragen.

feb/dpa
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.