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Präzedenzfall: Im Februar wurden zwei Raser wegen Mordes verurteilt. Sie hatten sich auf dem Kudamm ein Rennen geliefert, ein Unbeteiligter starb.

© Britta Pedersen / dpa

Straßenverkehr in Berlin: Grüne wollen härtere Strafen für Raser

Auto beschlagnahmen, Fahrverbot, länger in Haft – die Grünen wollen auch "alltägliche Raserei" härter bestrafen. Dann könnten Autofahrer auch mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden, die auf schnurgeraden Autobahnen zu schnell fahren.

Noch bevor der Bundesgerichtshof am 22. Juni ein mit großem Interesse erwartetes Urteil über zwei Autoraser fällen wird, wollen die Grünen eine Gesetzesnovelle im Bundestag debattieren lassen, die härtere Strafen für Raser vorsieht. Die Grünen-Politikerin Renate Künast, Chefin des Rechtsausschusses im Bundestag, sagte dem Tagesspiegel: „Es geht uns nicht nur um illegale Rennen, es geht um die alltägliche Raserei.“

Vergangenes Jahr starben mehr als 3200 Männer, Frauen und Kinder im Straßenverkehr – und auch wenn die Zahl der Opfer stetig abnimmt, ließen sich viele Fälle allein durch Beachten der Geschwindigkeitsvorschriften vermeiden. „Gerade Städte wie Berlin würden durch unseren Vorschlag sicherer“, sagte Künast. „Selbst am Ku’damm wird immer noch gerast.“

Künast spielt auf das Urteil vom 27. Februar dieses Jahres an. Zwei Berliner wurden an dem Tag zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt: Die Männer, 28 und 25 Jahre alt, hatten bei einem Rennen in der City West einen Rentner getötet. Auch mit diesem Fall wird sich der Bundesgerichtshof befassen. Am 22. Juni wird jedoch zunächst über zwei Kölner befunden: Nach dem Tod einer jungen Radfahrerin bei einem Rennen habe das dortige Landgericht die Männer rechtsfehlerhaft auf Bewährung verurteilt, sagte die zuständige Bundesanwältin am Donnerstag in Karlsruhe.

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Die Grünen fordern, den entsprechenden Strafrechtsparagrafen 315 c „Gefährdung des Straßenverkehrs“ zu ändern: Die darin enthaltenden Einschränkungen – „an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen“ – sollen wegfallen. Dann könnten auch Autofahrer mit den angedrohten bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden, die auf schnurgeraden Autobahnen zu schnell fahren. Vorausgesetzt Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert sind gefährdet - dieser Hinweis fehlte in einer früheren Fassung dieses Artikels.

Fahrverbote von bis zu zwölf Monaten

Darüber hinaus soll es immer dann höhere Strafen geben, wenn „leichtfertig der Tod eines anderen“ in Kauf genommen wird. Der Grünen-Antrag nennt kein Strafmaß, weil es aber um Fahrer geht, die Menschenleben gefährden, möchte die Fraktion, dass es sich um angedrohte Haftstrafen über acht bis zehn Jahre handelt. Dies ist der bei Totschlagsdelikten übliche Strafrahmen.

Am 21. Juni wird der Antrag im Bundestag besprochen, eine Woche danach könnte er beschlossen werden. Er sieht zudem vor, dass die Autos von Rasern eingezogen und Fahrverbote von bis zu zwölf Monaten erteilt werden können – auch dann, wenn die oben genannten Vorwürfe nicht greifen.

Die Grünen reagieren so auf die Ankündigung von Union und SPD, die eine Bundesratsinitiative von 2016 neu starten wollen. Demnach sollen Teilnehmer illegaler Rennen mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden können, auch wenn niemand verletzt wurde. „Das klingt gut“, sagt Künast. „Nur beweisen – das zeigt die Praxis – lässt sich das Organisieren von Rennen schwer.“ Dem Grünen-Entwurf zufolge würden eben auch riskante Einzelfahrten bestraft.

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