"Gehen ist des Menschen beste Medizin." Das wusste schon Hippokrates um etwa 460 vor Christus. Doch was, wenn der Fuß selbst einmal kränkelt? Neben dem Gang zum Arzt kann auch ein Podologe oder eine Podologin helfen. Die medizinischen Fußpfleger behandeln Patienten präventiv, therapeutisch und rehabilitativ in den Bereichen Diabetologie und Dermatologie, Chirurgie sowie Orthopädie. Das umfasst unter anderem die Reinigung des Nagelbetts, die Behandlung von eingewachsenen Nägeln oder verhornten Hautstellen wie etwa Hühneraugen.

Durch das Podologengesetz ist diese Tätigkeit als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf festgelegt. Im Unterschied zur kosmetischen Fußpflege arbeiten medizinische Fußpfleger auf ärztliche Anordnung und führen unter ärztlicher Aufsicht Behandlungen an den Füßen durch.

Die wichtigsten Instrumente dabei: Skalpelle, mit denen auch Chirurgen arbeiten, Zangen, spezielle Messer, Raspel und Fräsen, um etwa verhornte Hautstellen zu beseitigen und zu pflegen. Dazu noch: Pflegecremes, Salben und Lotionen. Und generell gilt: Alles muss klinisch rein sein.

Im Job kommt es auf Erfahrung an. Denn werden Nägel falsch geschnitten, wachsen sie schnell ein. 

Vor jeder Behandlung erfolgt eine Begutachtung der Füße. Dazu werden unter anderem auch die Zehenzwischenräume untersucht, ob Pilzinfektionen vorhanden sind. Pilze und offene Wunden können auch für den Fußpfleger gesundheitsschädlich sein. Deshalb tragen sie Hand- und Mundschutz.

Keine Angst vor Hautkontakt

Aber nicht nur bei Erkrankungen, auch zur Vorbeugung – etwa von Hühneraugen – werden Podologen tätig. Sie fertigen passgenaue Abstandshalter, Orthosen genannt, für die Zehenzwischenräume an. Die Orthose wird aus einer formbaren Masse, die schnell aushärtet, genau geformt und anschließend gratfrei und glatt geschliffen. Mittels der Orthose können Fehlstellungen korrigiert werden und die Druckbelastung nimmt ab.

Für die Arbeit sind generell Sorgfalt, Geduld sowie motorisches und handwerkliches Geschick nötig. Podologen müssen immer aufpassen, mit den teils sehr scharfen Instrumenten nicht die Füße des Patienten zu verletzen. Auch Einfühlungsvermögen und gute Kenntnisse in Biologie und Anatomie sind gefragt – und keine Angst vor Hautkontakt. Die Berufsbezeichnungen "Podologin/Podologe" und "Medizinische Fußpflegerin/Medizinischer Fußpfleger" sind gesetzlich geschützt und dürfen nur mit behördlicher Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung verwendet werden.

Die Ausbildung dauert zwei Jahre und wird an einer Fachschule gelehrt. Voraussetzung für den Beginn einer Ausbildung ist entweder die mittlere Reife oder ein Hauptschulabschluss mit vorangegangener, abgeschlossener Ausbildung. Innerhalb der Ausbildung lernen die angehenden Podologen alles über Haut und Hautpflege und über Anatomie. Das Fertigen von Orthesen steht ebenso wie der Umgang mit den unterschiedlichen Pflegeprodukten und verschiedenen Werkzeugen auf dem Stundenplan. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer staatlichen Prüfung.

Ausgelernte Podologen haben die Möglichkeit, sich mit einer eigenen Praxis selbstständig zu machen oder im Angestelltenverhältnis in Krankenhäusern oder spezialisierten Fußambulanzen zu arbeiten. Parallel besteht auch die Möglichkeit, sich zum Ausbilder weiterbilden zu lassen.

Das Hantieren mit scharfen Werkzeugen, sowie der Umgang mit Krankheiten und Infektionen und den Begleiterscheinungen werden oft als Schattenseiten des Berufes genannt. Diesen negativen Aspekten gegenüber steht jedoch auch eine Vielzahl positiver Berufseigenschaften. Die Dankbarkeit der Patienten ist dabei wohl das Wichtigste.

  • Gehalt: Die Ausbildung erfolgt in der Regel unvergütet, das Einstiegsgehalt nach der Ausbildung liegt zwischen 2.000 und 2.300 Euro Monatsbrutto
  • Arbeitszeit: in der Regel 40 Stunden pro Woche
  • Ausbildung: zweijährige Ausbildung an einer Fachschule für Podologie