Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird sich mit zwei deutschen Verfahren zum Urheberrecht befassen müssen: der Streit zwischen dem Musikproduzenten Moses Pelham und den Elektropop-Pionieren Kraftwerk um einen kopierten Beat sowie die Entscheidung über eine Klage der Bundesregierung gegen Journalisten wegen veröffentlichter Militärdokumente. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verfahren ausgesetzt, um die Fragen zum Urheberrecht auf europäischer Ebene klären zu lassen, bevor er ein abschließendes Urteil spricht.

Pelham und Kraftwerk streiten um einen Rhythmus aus dem Kraftwerk-Titel Metall auf Metall von 1977. Pelham hatte die Sequenz 1997 ohne Erlaubnis kopiert und in Endlosschleife unter den Song Nur mir mit der Rapperin Sabrina Setlur gelegt. Derzeit darf das Stück wegen dieses Samplings nicht verbreitet werden. Dagegen hatte Pelham gemeinsam mit anderen Produzenten und Musikern geklagt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das Verbot des Setlur-Songs für ungültig erklärt. Deshalb soll der BGH nun noch einmal entscheiden. Weil das sogenannte Sampling im Rap und Hip-Hop ein gängiges Stilmittel ist, hat der Streit grundsätzliche Bedeutung für die Musikbranche.

Pelham hatte sich im Prozess auf Artikel 5 des Grundgesetzes berufen, der die Kunstfreiheit schützt. Wenn er grundsätzlich nicht sampeln dürfe, könne es seine Kunstform nicht geben. Kraftwerk-Gründungsmitglied Ralf Hütter hatte Pelham Diebstahl geistigen Eigentums vorgeworfen.

Im zweiten Verfahren, das an den EuGH überwiesen wird, geht es um die Veröffentlichung von militärischen Lageberichten durch Journalisten. Die Bundesregierung wollte das unter Berufung auf den Urheberrechtsschutz verhindern. Gestritten wird um Berichte über Auslandseinsätze der Bundeswehr, die als Verschlusssache an Abgeordnete und Ministerien verschickt werden. Reporter der Funke Mediengruppe (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, DerWesten.de) waren an Tausende solcher Dokumente gekommen. Ende 2012 stellten sie diese unter dem Titel Afghanistan-Papiere ins Netz. 

Die militärischen Lageberichte hatten die Geheimhaltungsstufe 1, die niedrigste der gesetzlich vorgesehenen vier Geheimhaltungsstufen. Die Bundesregierung hat Funke wegen verletzter Urheberrechte verklagt, die Journalisten halten das für einen Vorwand. Bis zur Entscheidung stehen die Papiere nicht mehr online.